Regeln für den Besuch in Ballon d'Alsace
Was im Skigebiet und in der Umgebung erlaubt ist und was nicht: Zelten, Wohnmobile, Skitouren, Hunde, Drohnen und Feuer. Jede Regel verlinkt auf ihre offizielle Quelle.
Das Skigebiet liegt im Bereich von Nationales Naturreservat Ballons Comtois (Dekret Nr. 2002-962), mit Parzellen in Lepuix und Saint-Maurice-sur-Moselle, in der Umgebung des Ballon d'Alsace, daher gelten auch dessen Nutzungsregeln. Quelle: ballonsdesvosges-reservesnaturelles.fr
⛺ Zelten und Biwak
- VerbotenIm Reservat Ballons Comtois ist das Campen im Zelt, im Fahrzeug oder in jeder anderen Unterkunft ohne Genehmigung des Präfekten verboten. Biwakieren jeder Art ist untersagt, außer an der Schutzhütte Grande Goutte oder an vom Präfekten genehmigten Orten (Art. 24).Quelle: grand-est.developpement-durable.gouv.fr
🎿 Skitouren und Schneeschuhe auf der Piste
- Mit AuflagenIm Reservat ist vom 15. Dezember bis zum 14. Juli jede sportliche Aktivität oder organisierte Exkursion außerhalb der markierten und vom Präfekten genehmigten Routen verboten (Langlauf, Schneeschuhwandern, Wandern). Vom 15. Juli bis zum 14. Dezember darf man frei wandern (Art. 20).Quelle: grand-est.developpement-durable.gouv.fr
🐕 Hunde
- VerbotenHunde dürfen das Reservat Ballons Comtois nicht betreten, auch nicht an der Leine. Ausgenommen sind nur Polizei-, Rettungs- und Hütehunde sowie Jagdhunde während der Jagdzeit und in Jagdgebieten (Art. 21).Quelle: ballonsdesvosges-reservesnaturelles.fr
🔥 Feuer und Grillen
- VerbotenIm Reservat ist es verboten, die natürliche Umgebung durch Feuer zu schädigen. Feuer darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen neben den Schutzhütten entzündet werden (Art. 13).Quelle: grand-est.developpement-durable.gouv.fr
📋 Weitere Regeln
- Mit AuflagenSammeln im Reservat: Das Ausreißen oder Mitnehmen von Wildpflanzen und Blumen ist verboten. Heidelbeeren und Pilze für den Eigenbedarf sind vom 15. Juli bis zum 14. Dezember erlaubt, höchstens 2 kg pro Person und Tag (Art. 7).Quelle: grand-est.developpement-durable.gouv.fr
- VerbotenIm Reservat dürfen Kraftfahrzeuge nicht abseits der für den Verkehr geöffneten öffentlichen Straßen fahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge für Verwaltung, Land- oder Forstwirtschaft, öffentlichen Dienst, das Präparieren von Langlaufloipen, Rettungsdienste sowie vom Präfekten genehmigte Fahrzeuge (Art. 23).Quelle: grand-est.developpement-durable.gouv.fr
Häufige Fragen
- Darf man in Ballon d'Alsace zelten oder biwakieren?
- Verboten. Im Reservat Ballons Comtois ist das Campen im Zelt, im Fahrzeug oder in jeder anderen Unterkunft ohne Genehmigung des Präfekten verboten. Biwakieren jeder Art ist untersagt, außer an der Schutzhütte Grande Goutte oder an vom Präfekten genehmigten Orten (Art. 24).
- Darf man in Ballon d'Alsace mit Tourenski die Pisten hinaufgehen?
- Mit Auflagen. Im Reservat ist vom 15. Dezember bis zum 14. Juli jede sportliche Aktivität oder organisierte Exkursion außerhalb der markierten und vom Präfekten genehmigten Routen verboten (Langlauf, Schneeschuhwandern, Wandern). Vom 15. Juli bis zum 14. Dezember darf man frei wandern (Art. 20).
- Darf man mit Hund nach Ballon d'Alsace?
- Verboten. Hunde dürfen das Reservat Ballons Comtois nicht betreten, auch nicht an der Leine. Ausgenommen sind nur Polizei-, Rettungs- und Hütehunde sowie Jagdhunde während der Jagdzeit und in Jagdgebieten (Art. 21).
- Darf man in Ballon d'Alsace Feuer machen oder grillen?
- Verboten. Im Reservat ist es verboten, die natürliche Umgebung durch Feuer zu schädigen. Feuer darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen neben den Schutzhütten entzündet werden (Art. 13).
Vor der Anreise
Regeln erfasst am 12. Oktober 2026, monatlich überprüft. Regeln ändern sich und haben Ausnahmen: Im Zweifel gilt, was Schutzgebiet, Gemeinde oder Skigebiet vorgeben. Aus dem Spanischen übersetzt; manche Quellen können in einer anderen Sprache sein.