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Regeln für den Besuch in La Croix de Bauzon

Was im Skigebiet und in der Umgebung erlaubt ist und was nicht: Zelten, Wohnmobile, Skitouren, Hunde, Drohnen und Feuer. Jede Regel verlinkt auf ihre offizielle Quelle.

Das Skigebiet liegt im Bereich von Parc naturel régional des Monts d'Ardèche (Regionaler Naturpark); das Gebiet der Station liegt teilweise im Natura-2000-Gebiet FR8201670 «Cévennes ardéchoises» und im biologischen Schutzgebiet Grand Tanargue (ONF), daher gelten auch dessen Nutzungsregeln. Quelle: mrae.developpement-durable.gouv.fr

⛺ Zelten und Biwak

  • VerbotenDie Hausordnung des Skigebiets verbietet das Zelten in jeder Form (Zelte) und das Biwakieren im gesamten Gelände und auf den Parkplätzen. Bei Verstößen kann man des Geländes verwiesen werden.Quelle: croixdebauzon.com

🚐 Wohnmobile und Wohnwagen

  • Mit AuflagenWohnmobile und Campingfahrzeuge dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz und nur zeitlich begrenzt stehen. Übermäßiges Ausfahren von Markisen oder Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie jedes Verhalten, das dauerhaftem wildem Campen gleicht, ist verboten.Quelle: croixdebauzon.com

🐕 Hunde

  • Mit AuflagenHaustiere werden im gesamten Gelände (Parkplätze, Umgebung, Wege) nur an kurzer Leine geduldet. Der Zutritt zu Pisten, Förderband, Seilrutsche, Hängenetzen und Schießbereich ist ihnen untersagt. Der Halter ist für die Sauberkeit verantwortlich.Quelle: croixdebauzon.com

🛸 Drohnen

  • VerbotenDer Betrieb und Überflug von Drohnen ist im gesamten Bereich der Station verboten: Pisten, Anlagen, Empfangsbereiche, Parkplätze und Umgebung. Für berufliche Zwecke, Pressezwecke oder Veranstaltungen ist eine vorherige schriftliche Genehmigung der Leitung der SPL erforderlich.Quelle: croixdebauzon.com

🔥 Feuer und Grillen

  • VerbotenIm biologischen Schutzgebiet Grand Tanargue gilt das Verbot, Feuer in den Wald mitzubringen. In der Station sind brennbare Stoffe und Pyrotechnik verboten, und Rauchen oder Dampfen ist in den Aktivitätsbereichen, in Warteschlangen und in den Gebäuden nicht erlaubt.Quelle: onf.fr

📋 Weitere Regeln

  • Mit AuflagenIm biologischen Schutzgebiet Grand Tanargue ist das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten für den Eigenbedarf der Familie erlaubt. Jede andere Beeinträchtigung von Flora und Fauna ist verboten, auch das Sammeln von Totholz. Die Bußgelder gehören zur 4. Klasse.Quelle: onf.fr
  • VerbotenIn der gesamten Station ist es verboten, ohne vorherige Genehmigung der Leitung Musik abzuspielen oder tragbare Tongeräte zu benutzen, und ebenso, Abfälle oder Zigarettenstummel außerhalb der Behälter wegzuwerfen.Quelle: croixdebauzon.com

Häufige Fragen

Darf man in La Croix de Bauzon zelten oder biwakieren?
Verboten. Die Hausordnung des Skigebiets verbietet das Zelten in jeder Form (Zelte) und das Biwakieren im gesamten Gelände und auf den Parkplätzen. Bei Verstößen kann man des Geländes verwiesen werden.
Darf man in La Croix de Bauzon im Wohnmobil übernachten?
Mit Auflagen. Wohnmobile und Campingfahrzeuge dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz und nur zeitlich begrenzt stehen. Übermäßiges Ausfahren von Markisen oder Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie jedes Verhalten, das dauerhaftem wildem Campen gleicht, ist verboten.
Darf man mit Hund nach La Croix de Bauzon?
Mit Auflagen. Haustiere werden im gesamten Gelände (Parkplätze, Umgebung, Wege) nur an kurzer Leine geduldet. Der Zutritt zu Pisten, Förderband, Seilrutsche, Hängenetzen und Schießbereich ist ihnen untersagt. Der Halter ist für die Sauberkeit verantwortlich.
Darf man in La Croix de Bauzon eine Drohne fliegen?
Verboten. Der Betrieb und Überflug von Drohnen ist im gesamten Bereich der Station verboten: Pisten, Anlagen, Empfangsbereiche, Parkplätze und Umgebung. Für berufliche Zwecke, Pressezwecke oder Veranstaltungen ist eine vorherige schriftliche Genehmigung der Leitung der SPL erforderlich.
Darf man in La Croix de Bauzon Feuer machen oder grillen?
Verboten. Im biologischen Schutzgebiet Grand Tanargue gilt das Verbot, Feuer in den Wald mitzubringen. In der Station sind brennbare Stoffe und Pyrotechnik verboten, und Rauchen oder Dampfen ist in den Aktivitätsbereichen, in Warteschlangen und in den Gebäuden nicht erlaubt.

Vor der Anreise

Regeln erfasst am 13. Oktober 2026, monatlich überprüft. Regeln ändern sich und haben Ausnahmen: Im Zweifel gilt, was Schutzgebiet, Gemeinde oder Skigebiet vorgeben. Aus dem Spanischen übersetzt; manche Quellen können in einer anderen Sprache sein.