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Regeln für den Besuch in Astún - Candanchú

Was im Skigebiet und in der Umgebung erlaubt ist und was nicht: Zelten, Wohnmobile, Skitouren, Hunde, Drohnen und Feuer. Jede Regel verlinkt auf ihre offizielle Quelle.

⛺ Zelten und Biwak

  • VerbotenWildcampen ist in ganz Aragón verboten (Art. 14.2, Decreto 61/2006). Hochgebirgscamping setzt eine Höhe von über 1.500 m und mindestens 2 Stunden Fußmarsch von jedem mit dem Fahrzeug erreichbaren Punkt voraus. Es muss der zuständigen Behörde und dem 112 Aragón gemeldet werden. Höchstens 3 Nächte.Quelle: somontano.org

🚐 Wohnmobile und Wohnwagen

  • ErlaubtCandanchú hat einen kostenlosen Parkplatz mit einem für Wohnmobile reservierten Bereich. Fahrzeuge werden bis zur vollen Auslastung zugelassen. Zum Übernachten dort äußert sich das Skigebiet nicht.Quelle: candanchu.com

🎿 Skitouren und Schneeschuhe auf der Piste

  • VerbotenCandanchú bittet Skitourengeher aus Sicherheitsgründen, die Pisten nicht zu benutzen. Nach der Schließung des Skigebiets ist der Zutritt nicht erlaubt.Quelle: candanchu.com

🐕 Hunde

  • VerbotenIn den Rodelbereichen von Astún und Candanchú dürfen keine Tiere mitgeführt werden (Art. 1 der Regeln der Rodelbahn von Candanchú).Quelle: candanchu.com

🛷 Rodeln

  • Mit AuflagenAstún: Rodelbereich an der Basis, neben dem Anfängerband, von 11:00 bis 16:00 an Wochenenden und Feiertagen. Nur Schlitten des Skigebiets (13 € Einzelschlitten, 15 € Kaution), bis 14 Jahre. Kinder unter 120 cm fahren mit einem Erwachsenen im Doppelschlitten.Quelle: astun.com
  • Mit AuflagenCandanchú: Die abgegrenzte Rodelbahn erfordert einen Pass. Leihschlitten dürfen den Bereich nicht verlassen; Schlitten aus Holz, aus Metall und nicht zugelassene Schlitten sind verboten. Kinder unter 1,20 m fahren immer mit einem Erwachsenen.Quelle: candanchu.com

📋 Weitere Regeln

  • Mit AuflagenFußgänger dürfen nur den Sessellift Tobazo 1 in Candanchú benutzen, mit gültigem Ticket, für eine Hin- und Rückfahrt ohne Zwischenhalte und mit höchstens 2 Personen pro Sessel.Quelle: candanchu.com
  • Mit AuflagenWer abseits der Piste oder auf einer gesperrten Piste fährt, ist durch die Hilfeleistungsversicherung des Skigebiets nicht abgedeckt. Die Bergung auf den Pisten (200 €) und die medizinische Versorgung zahlst du selbst. Die Skigebiete haften nicht für dieses Risiko.Quelle: astun.com

Häufige Fragen

Darf man in Astún - Candanchú zelten oder biwakieren?
Verboten. Wildcampen ist in ganz Aragón verboten (Art. 14.2, Decreto 61/2006). Hochgebirgscamping setzt eine Höhe von über 1.500 m und mindestens 2 Stunden Fußmarsch von jedem mit dem Fahrzeug erreichbaren Punkt voraus. Es muss der zuständigen Behörde und dem 112 Aragón gemeldet werden. Höchstens 3 Nächte.
Darf man in Astún - Candanchú im Wohnmobil übernachten?
Erlaubt. Candanchú hat einen kostenlosen Parkplatz mit einem für Wohnmobile reservierten Bereich. Fahrzeuge werden bis zur vollen Auslastung zugelassen. Zum Übernachten dort äußert sich das Skigebiet nicht.
Darf man in Astún - Candanchú mit Tourenski die Pisten hinaufgehen?
Verboten. Candanchú bittet Skitourengeher aus Sicherheitsgründen, die Pisten nicht zu benutzen. Nach der Schließung des Skigebiets ist der Zutritt nicht erlaubt.
Darf man mit Hund nach Astún - Candanchú?
Verboten. In den Rodelbereichen von Astún und Candanchú dürfen keine Tiere mitgeführt werden (Art. 1 der Regeln der Rodelbahn von Candanchú).
Wo kann man in Astún - Candanchú rodeln?
Mit Auflagen. Astún: Rodelbereich an der Basis, neben dem Anfängerband, von 11:00 bis 16:00 an Wochenenden und Feiertagen. Nur Schlitten des Skigebiets (13 € Einzelschlitten, 15 € Kaution), bis 14 Jahre. Kinder unter 120 cm fahren mit einem Erwachsenen im Doppelschlitten. Mit Auflagen. Candanchú: Die abgegrenzte Rodelbahn erfordert einen Pass. Leihschlitten dürfen den Bereich nicht verlassen; Schlitten aus Holz, aus Metall und nicht zugelassene Schlitten sind verboten. Kinder unter 1,20 m fahren immer mit einem Erwachsenen.

Vor der Anreise

Regeln erfasst am 11. Oktober 2026, monatlich überprüft. Regeln ändern sich und haben Ausnahmen: Im Zweifel gilt, was Schutzgebiet, Gemeinde oder Skigebiet vorgeben. Aus dem Spanischen übersetzt; manche Quellen können in einer anderen Sprache sein.