EstadoNieve

Regeln für den Besuch in Alpe d'Huez

Was im Skigebiet und in der Umgebung erlaubt ist und was nicht: Zelten, Wohnmobile, Skitouren, Hunde, Drohnen und Feuer. Jede Regel verlinkt auf ihre offizielle Quelle.

Das Skigebiet liegt im Bereich von Site classé «Lacs des Petites Rousses et Lac Blanc des Rousses» (Huez und Oz-en-Oisans, 206 ha, Erlasse von 1911 und 1991), daher gelten auch dessen Nutzungsregeln. Quelle: auvergne-rhone-alpes.developpement-durable.gouv.fr

⛺ Zelten und Biwak

  • VerbotenArt. R111-33 des Code de l'urbanisme (französisches Städtebaugesetzbuch) verbietet das Zelten in geschützten Gebieten wie den Seen Petites Rousses und dem Lac Blanc sowie im Umkreis von 200 m um Trinkwasserfassungen. Möglich ist nur eine Ausnahmegenehmigung der Behörde nach Stellungnahme der CDNPS.Quelle: entreprises.gouv.fr

🚐 Wohnmobile und Wohnwagen

  • ErlaubtWohnmobilstellplatz auf dem Parkplatz des Altiport, ganzjährig geöffnet: etwa 10 Plätze ohne Reservierung, nach Ankunft vergeben, mit Entsorgung, Toiletten und Wasser (nur im Sommer). Zufahrtstunnel mit maximal 4,5 m Höhe. Kontakt: service.parking@mairie-alpedhuez.fr.Quelle: alpedhuez.com

🎿 Skitouren und Schneeschuhe auf der Piste

  • Mit AuflagenSkitourenrouten werden auf eigene Verantwortung und nur während der Betriebszeiten der Lifte genutzt. Eine Gemeindeverordnung verbietet es, gegen die Fahrtrichtung zu fahren und das Skigebiet außerhalb der Betriebszeiten zu betreten (Pistenraupen). Der Zugang ist während Wartungsarbeiten oder Lawinensprengungen verboten.Quelle: alpedhuez.com

🐕 Hunde

  • VerbotenHunde sind auf den Langlaufloipen verboten, auch an der Leine. Die Fußwege dürfen nur während der Betriebszeiten der Lifte und ohne Betreten der Langlaufspur begangen werden.Quelle: alpedhuez.com

🛸 Drohnen

  • Mit AuflagenFreizeitdrohnen: höchstens 150 m über dem Boden, immer in Sichtweite des Piloten und höchstens 200 m entfernt, nie über bewohntem Gebiet. Überflüge über besiedelte oder touristische Gebiete erfordern eine Genehmigung der DGAC. Flug in einer Verbotszone: bis zu 15.000 € und 6 Monate Haft.Quelle: seealpedhuez.com

📋 Weitere Regeln

  • Mit AuflagenFür die Nutzung des Nordic-Bereichs (Langlaufloipen) ist ein gültiger Skipass nötig: 26 € pro Tag für Erwachsene. Wenn du den letzten Lift zurück verpasst, gehen die Kosten für die Rückfahrt auf der Straße zu deinen Lasten.Quelle: alpedhuez.com

Häufige Fragen

Darf man in Alpe d'Huez zelten oder biwakieren?
Verboten. Art. R111-33 des Code de l'urbanisme (französisches Städtebaugesetzbuch) verbietet das Zelten in geschützten Gebieten wie den Seen Petites Rousses und dem Lac Blanc sowie im Umkreis von 200 m um Trinkwasserfassungen. Möglich ist nur eine Ausnahmegenehmigung der Behörde nach Stellungnahme der CDNPS.
Darf man in Alpe d'Huez im Wohnmobil übernachten?
Erlaubt. Wohnmobilstellplatz auf dem Parkplatz des Altiport, ganzjährig geöffnet: etwa 10 Plätze ohne Reservierung, nach Ankunft vergeben, mit Entsorgung, Toiletten und Wasser (nur im Sommer). Zufahrtstunnel mit maximal 4,5 m Höhe. Kontakt: service.parking@mairie-alpedhuez.fr.
Darf man in Alpe d'Huez mit Tourenski die Pisten hinaufgehen?
Mit Auflagen. Skitourenrouten werden auf eigene Verantwortung und nur während der Betriebszeiten der Lifte genutzt. Eine Gemeindeverordnung verbietet es, gegen die Fahrtrichtung zu fahren und das Skigebiet außerhalb der Betriebszeiten zu betreten (Pistenraupen). Der Zugang ist während Wartungsarbeiten oder Lawinensprengungen verboten.
Darf man mit Hund nach Alpe d'Huez?
Verboten. Hunde sind auf den Langlaufloipen verboten, auch an der Leine. Die Fußwege dürfen nur während der Betriebszeiten der Lifte und ohne Betreten der Langlaufspur begangen werden.
Darf man in Alpe d'Huez eine Drohne fliegen?
Mit Auflagen. Freizeitdrohnen: höchstens 150 m über dem Boden, immer in Sichtweite des Piloten und höchstens 200 m entfernt, nie über bewohntem Gebiet. Überflüge über besiedelte oder touristische Gebiete erfordern eine Genehmigung der DGAC. Flug in einer Verbotszone: bis zu 15.000 € und 6 Monate Haft.

Vor der Anreise

Regeln erfasst am 12. Oktober 2026, monatlich überprüft. Regeln ändern sich und haben Ausnahmen: Im Zweifel gilt, was Schutzgebiet, Gemeinde oder Skigebiet vorgeben. Aus dem Spanischen übersetzt; manche Quellen können in einer anderen Sprache sein.